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Dass die Landwirtschaft ein „Gewerbe“ sei, wurde das Leitthema. Der „Landwirt“ sollte den höchstmöglichen Ertrag erwirtschaften. Um den Nahrungsbedarf einer wachsenden Bevölkerung zu decken, war ein ganzes Bündel von Neuerungen vorgesehen. Aber es waren weniger die technischen Innovationen, die zur grundlegenden Veränderung landwirtschaftlicher Produktionsweisen führten, als die rechtlichen Neuregelungen: die Aufteilung der gemeinschaftlich genutzten Felder, die Zusammenlegungen von Wirtschaftsflächen und schließlich die „Bauernbefreiung“, mit dem der langwierige Prozess allmählicher Auflösung persönlicher Abhängigkeit für die bäuerliche Bevölkerung begann.
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