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Seit der Französischen Revolution war der Gedanke einer Verfassung auf der Grundlage der Menschenrechte, mit repräsentativer Volksvertretung nicht mehr wegzudenken. Auch die Preußischen Reformen zielten auf einen solchen modernen gesellschaftlichen Ordnungsentwurf, mit dem die Beteiligung des Volkes an der politischen Willensbildung festgeschrieben werden sollte. Letztlich realisiert wurde jedoch nur eine „Provinzialständische Verfassung“ – eingeführt 1823, nach dem Vorbild des altständischen Systems, mit nur beratender Funktion bei Provinzialfragen. Die von vielen erhoffte „Nationalrepräsentation“ blieb noch lange ein unerfüllter Traum.
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