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Urkunde des Königs Jérôme von Westphalen über die Begnadigung einer Kindsmörderin, 1810
Urkunde des Königs Jérôme von Westphalen über die Begnadigung einer Kindsmörderin in Herford, Kassel, 5.11.1810
Bildnachweis




Transkription

„Wir lassen wissen, dass Uns untertänig zugetragen wurde, dass die benannte Anne-Marie-Elisabeth Pörtners, zur Todesstrafe wegen Kindesmords verurteilt, vom Kriminalgericht und den Geschworenen unserer Gnade anempfohlen worden ist. Dieses weil das Verbrechen von einem Mädchen begangen worden ist, das nur eine mangelhafte Erziehung genossen, in extremer Armut gelebt hat und das darüber hinaus von ihrer innersten Überzeugung geleitet wurde, nicht in der Lage zu sein, sich und ihr Kind ernähren zu können. In Anbetracht der vorgebrachten Empfehlung, weil wir Milde und Erbarmen der Strenge vorziehen [...], haben wir mit Unserer vollen Verfügungsgewalt die Todesstrafe gegen die benannte Anne-Marie-Elisabeth Pörtners durch sechs Jahre Gefängnis ersetzt.“
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