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Grafik zur Stadtverfassung Münsters nach 1809
Grafik zur Stadtverfassung Münsters nach 1809
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1809 wurde in der damals zum Großherzogtum Berg gehörigen Stadt Münster die bergische Munizipalverfassung von 1807 eingeführt, die an französischen Vorbildern orientiert war. Dabei wurden die bisherigen Immunitäts- (Sonderrechts-) Bezirke aufgehoben. Nachdem Münster Anfang 1811 französisch geworden war, änderte sich an der Stadtverfassung daher nichts.

Der eigentliche Leiter der Stadtverwaltung war der Maire (Bürgermeister, später von der preußischen Verwaltung Stadtdirektor genannt). Der Posten wurde aber zunächst nicht besetzt, da der nominierte – Freiherr von Ketteler-Harkotten – das Amt ausschlug. Erst 1811 wurde mit Max Friedrich Freiherrn von Böeselager ein Maire ernannt, der als Stadtdirektor bis zu seinem Tode 1821 amtierte, da die preußische Verwaltung ihn im Amt beließ. Sein Amt und das der Beigeordneten galten als Ehrenämter und wurden nicht besoldet.

Der Munizipalrat, ernannt vom Kaiser auf Vorschlag des Präfekten aus den reichsten Bürgern, sollte alle zehn Jahre zur Hälfte ersetzt werden (was aber erst 1816 erfolgte) und tagte höchstens zehn Tage im Jahr hauptsächlich zur Rechnungsprüfung.

Die französische Munizipalverfassung blieb bis 1835 in Kraft, als an ihre Stelle die revidierte preußische Städteordnung von 1831 trat.
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