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Münsters Stadtverfassung nach 1802
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Grafik zur Stadtverfassung Münsters nach 1802
Bildnachweis
Die Stellung des Magistrats war unselbständig. Er war praktisch eine staatliche Verwaltungsbehörde.
Den Bürgerschaftsvertretern oblag immerhin noch die Rechnungsprüfung.
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