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Eherecht
 

„Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten“, T. 1, Berlin 1794
Bildnachweis / Auszüge aus dem Eherecht

Die Geschichte des Eherechts spiegelt die Versuche verschiedener gesellschaftlicher Instanzen, sich Kontrolle über die zentrale Institution der Ehe zu verschaffen. Im Mittelalter war es die Kirche, die einen zu dominanten Einfluss der Herkunftsfamilien auf die Eheschließung zu vermeiden. Im Laufe der frühen Neuzeit suchten vor allem die weltlichen Obrigkeit reglementierend einzugreifen. In Westfalen kulminierte dieser Prozess nach 1802/03 in der preußischen, dann französischen und wiederum preußischen Gesetzgebung, die das Eherecht säkularisierte und zu vereinheitlichen suchte.
Besonders prägend war das „Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten“ von 1794. Bereits diese für die damalige Zeit vorbildliche Gesetzeskodifikation kannte die Scheidung, die erstmals 1792 in Frankreich uneingeschränkt eingeführt worden war, in bestimmten Fällen, schrieb jedoch unter dem Einfluss des Naturrechts die führende Rolle der Ehemänner und Väter fest. Nicht anders verfuhr der Code Civil oder Code Napoleon (seit 1804), der zwar als großes Vorbild eines modernen Naturrechts gilt, für die Frauen jedoch ein „potentiell den gesamten weiblichen Lebens- und Tätigkeitsbereich umspannendes Netz von Gehorsamspflichten" (Barbara Vogel) dekretierte.

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