Säkularisation bedeutet die Aufhebung geistlicher Territorien und geistlicher Institutionen sowie die Überführung der damit verbundenen, "frei werdenden" Territorien und des Vermögens in weltliche Hände.
Bereits seit der Reformation waren Säkularisationen immer wieder üblich, um die Klostervermögen für karitative, seelsorgerische oder bildungsbezogene Zwecke respektive Institutionen zu nutzen. Nur ausnahmsweise, wie im Kreuzherrenkloster
Osterberg, wurde das Klostervermögen durch den Landesherrn für die eigene Schatulle eingezogen. Auch 1648, zum Westfälischen Frieden wurden zahlreiche deutsche Bistümer und Klöster säkularisiert. In Westfalen, das heißt dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis, fiel das Fürstbistum Minden beispielsweise an Brandenburg-Preußen und das Kloster Osterberg endgültig an die Grafen von Tecklenburg.
Bis 1802 erfolgten in Westfalen Säkularisationen vor allem in den katholischen Fürstbistümern, durch die Fürstbischöfe selbst: In
Münster wurde das Überwasserstift 1773 zugunsten der Universität aufgegeben, 1792/94 die Benediktinerkloster
Corvey in ein Fürstbistum mit adeligem Domkapitel umgewandelt. Doch blieb die Dimenson der Säkularisation relativ gering im Vergleich zu Österreich (mit Territorien in Böhmen, Ungarn und Belgien). Im Rahmen der
Josephinischen Reformen hob Kaiser Joseph II. von 1781 bis 1784 allein 600 Klöster auf, um deren Vermögen zur Ausstattung neuer Bistümer und vieler Pfarren zu verwenden. Eine neue Kirchenstruktur entstand.