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Musikvereine
 
Statuten des Musikvereins in Münster, 1819
Bildnachweis / Zu den Statuten
In der Provinzialhauptstadt Münster gab es eine bis in die Jahre um 1770 zurückreichende öffentliche Musikkultur mit Abonnementskonzerten im Hofsaal bzw. im Komödienhaus und eine Tradition von Liebhaberkonzerten am Caecilienfest (22. November). Durch die Säkularisation und die Auflösung der Hof- und Domkapelle war dieser Musikbetrieb auf privater Basis fortgesetzt worden, wobei der frühere Hofkammerrat und Advokat Dr. Walter Anton Schwick (1753-1815) eine Schlüsselrolle spielte.
Nach dessen Tode gründete sich in Münster 1816 auf Anregung des Juristen Prof. Dr. Anton Matthias Sprickmann (1749-1832) eine „Musikalische Gesellschaft“, der bis heute bestehende Musikverein. Dessen aktive, sich aus Adel und Bürgertum rekrutierende Mitglieder bildeten ein Orchester nebst Chor und veranstalteten regelmäßig Konzerte – für die „passiven Mitglieder“ und ihre Familien; ab 1820 wurde ein professioneller Musikdirektor als ständiger Dirigent engagiert.
Daneben gab es seit 1822 eine „Liedertafel“ als Gesangsverein, der sich dem gemeinsamen Singen ebenso wie der Geselligkeit widmete. In den folgenden Jahren gründeten sich viele weitere Musikvereine und Liedertafeln in Westfalen, die auch gemeinsame Sängerfeste veranstalteten.
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