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Ziviluniformen

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Ziviluniformen
 
Während sich die Beamten der vormodernen Zeit nach der höfischen Mode kleideten, kamen im Übergang zur Moderne Ziviluniformen für Staatsbeamte auf. Sie sollten einerseits der Darstellung in der Öffentlichkeit dienen und andererseits die Beamten zu einer dem Staatszweck verpflichtenden Einheit zusammenbinden. Uniformen waren ein kulturelles Zeichen für die einheitliche Durchdringung des Teritoriums. Die Amtstracht eines Maires, also Bürgermeisters, im Königreich Westphalen sah folgendermaßen aus: weiße Beinkleider, dunkelblauer Rock mit silbernen Knöpfen, die Kragen, Taschen, Jacken- und Ärmelaufschläge mit zwei silbernen Streifen bestickt, eine himmelblaue Schärpe aus Taffet mit weißen Fransen, französischer Hut und Degen.
 
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Ziviluniformen hatte es allerdings auch schon vorher gegeben – vor allem in größeren Staaten, wie Preußen, wo sie den Militäruniformen nachgebildet waren. 1804 erging ein „Reglement wegen der unmittelbar angeordneten Zivil-Uniformen für die Provinzial-Länder-Kollegia“. Vorgeschrieben waren Uniformen vor allem für junge Beamten, denn sie sollten die schnell wechselnde Mode nicht mitmachen und damit möglicherweise „durch auffallende Kleidertrachten“ öffentlich Anstoß erregen. Dabei wurde zwischen der „Gala-Uniform“ für Feste und das Auftreten am Hofe und der alltäglichen „Interims-Uniform unterschieden – wie eine Zeichnung von 1813 verdeutlicht.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Ziviluniformen weiterentwickelt. Die zunehmende Differenzierung und Hierarchisierung, die damit sinnfällig wurde, erfasste auch die Beamten der provinzialen Selbstverwaltung.
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