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Preußische Vereinheitlichung

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Die Preußische Vereinheitlichung von 1821
 
1815 wuchs das preußische Staatsgebiet, insbesondere neue Gebiete in Mittel- und vor allem Westdeutschland und damit auch neue Währungen kamen hinzu. Da außerdem die Prägung unterwertiger preußischer Groschenstücke den Geldumlauf seit Ende des 18. Jahrhunderts stark belastete, schien eine allgemeine Münz- und Währungsreform notwendig. Sie erfolgte durch Gesetz vom 30. September 1821.
 

„Vergleichungs-Tabelle“ nach der preußischen Wärhungsreform von 1821, um 1821/24
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Zuerst wurde ein neues Währungssystem eingeführt: der preußische Taler musste fortan zu 30 Silbergroschen (statt bisher 24 Gute Groschen) à 12 Pfennigen gerechnet werden. Alle neu geprägten Münzen mussten dem neuen System entsprechen.
Die älteren preussischen Münzen zu 2/3, 1/3, 1/5 und 1/12 Taler blieben gültig wie die bisherigen Kupfermünzen, die nur leicht um 20 Prozent abgewertet wurden. Dafür wurden alle anderen – fremde wie ältere – Münzen bis auf wenige, anerkannt gute Sorten (wie Konventions- und Kronentaler) nach einer kurzen Übergangsfrist verboten. Sie sollten gegen die neu geprägten „Kurantmünzen“ eingewechselt werden.

Von besonderer Bedeutung für die alltäglichen Gebrauch war die Kleingeldreform, das heißt, das Verbot aller älteren Kupfermünzen und ihre Ersetzung durch das neu geprägte Kupfergeld.
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