Um 1800, als das Recht auf freie Meinungsäußerung bereits wichtiger Bestandteil politischer Forderungen geworden war, gab es in den meisten Staaten Europas Zensurbehörden. Auch Napoleon, der auf eigene Zensurgesetze verzichtete – um Pressefreiheit zu suggerieren –, hat die alte Zensurpraxis nie aufgehoben. In seinem Machtbereich wurden Berichte über militärische Niederlagen oder Kritik an der Herrschaft unterdrückt.
Nach dem Ende seiner Herrschaft hörten Zensurbestimmungen nicht auf. In der Gründungsakte des
Deutschen Bundes von 1815 war zwar
Pressefreiheit vorgesehen. Als sich die Unzufriedenheit des liberalen Bürgertums mit der politischen Entwicklung aber auch in kritischer Berichterstattung niederschlug, kehrte die preußische Zentralregierung zur verschärften Presseaufsicht zurück. Die
Karlsbader Beschlüsse von 1819 gaben dazu die Handhabe: sie sahen sowohl verschärfte Presseaufsicht als auch Versammlungsverbot vor.