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Siegel-Petschaft des Issak Moyses aus Horn bei Erwitte, um 1764-1791

Siegel-Petschaft des Issak Moyses aus Horn bei Erwitte, zwischen 1764 und 1791
Bildnachweis

Seit dem Hochmittelalter waren die Juden in Europa an den Rand der christlichen Ständegesellschaft gedrängt worden. Ihre rechtliche Position wurde bestimmt durch die Institution des Schutzjudentums, das zahlreiche diskrimierende Sonderrechte vorsah. So war für Juden kein Landerwerb erlaubt, der Zugang zu ordentlichem Handel und zünftigem Handwerk verschlossen; und sie mussten dem Landesherrn Tribute zahlen, was ihre Sonderstellung noch verstärkte.
 
Spottblatt auf jüdische Kaufleute, 1855
Spottblatt auf jüdische Kaufleute: zwei Händler auf dem Jahrmarkt, 1855
Bildnachweis
Bis ins 18. Jahrhundert gab es Judenordnungen, die in allen deutschen Ländern erlassen wurden – so auch in Preußen. Die Strengsten in Westfalen waren die der beiden Fürstbistümer Münster und Paderborn. Dort wurde beispielsweise die Zahl jüdischer Familien auf nur 125 begrenzt.


Die Ablehnung, zum Teil sogar starke Feindschaft der christlichen Gesellschaft gegen die jüdische Minderheit war zugleich religiös wie ökonomisch geprägt. Sie stellte aber niemals die Existenz in Frage: Die Juden waren ein oft ungeliebter, "lästiger", dabei aber unveränderlicher Bestandteil der göttlichen Ordnung. Erst unter dem Vorzeichen der Aufklärung und der Entwicklung eines nicht mehr ständisch gebundenen Staatsdenkens wurde die Sonderstellung der Juden in der Gesellschaft als problematisch empfunden. Sie sollten emanzipiert werden.
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