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Zwei Wege zur Judenemanzipation
 
Emanzipation ist ein konstitutives Merkmal der bürgerlichen Moderne. Dazu gehört auch die Diskussion um die Emanzipation der Juden, die im Jahrzehnt vor der Französischen Revolution einsetzte. 1781 veröffentlichte einer der wichtigsten Vertreter der deutschen Aufklärung, Christian Wilhelm Dohm aus Detmold, sein epochemachendes Werk „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“, das alle späteren Traktate beeinflusste.
 
Der preußische Reformer Christian Wilhelm Dohm, um 1800

Der preußische Reformer Christian Wilhelm Dohm (1751-1820), um 1800
Bildnachweis

Unter der aufklärerischen Prämisse der natürlichen Gleichheit aller Menschen wurde die bisherige jüdische Existenz als Problem, als Ergebnis der bisherigen Judenpolitik gesehen, die es zu verändern galt. Man sollte – so Dohm – im Juden zuerst den Menschen sehen. Sein Grundanliegen, die Juden zu nützlichen Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft zu machen, verdeutlichte bereits den Kerngedanken der späteren Judenemanzipation: Die Juden sollten erst zu nützlichen Bürgern "erzogen" werden, die völlige rechtliche Gleichstellung folgte quasi als End- und Höhepunkt eines langen Emanzipationsprozesses, der die Rolle des Staates, der Verwaltung betonte – ein prägender Faktor für die bürgerliche Emanzipation in Deutschland.

Eine andere Konzeption setzte sich dagegen in Frankreich durch. Mit dem Gesetz vom 13. November 1791 beschloss die Nationalversammlung die sofortige und uneingeschränkte Gleischtellung der Juden – ein Modell, das später in den von Frankreich abhängigen Staaten – mehr oder weniger – übernommen wurde (auch wenn Napoleon selbst die liberal-revolutionären Bestimmungen in Teilen wieder zurücknehmen wollte). Was die Judenemanzipation anging, war das Königreich Westphalen der forstschrittlichste Staat in Deutschland. Nur dort wurde die völlige Gleichstellung der Juden sofort eingeführt.
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