Bis ins 18. Jahrhundert gab es Judenordnungen, die in allen deutschen Ländern erlassen wurden – so auch in
Preußen. Die Strengsten in Westfalen waren die der beiden Fürstbistümer Münster und Paderborn. Dort wurde beispielsweise die Zahl jüdischer Familien auf nur 125 begrenzt.
Die Ablehnung, zum Teil sogar starke Feindschaft der christlichen Gesellschaft gegen die jüdische Minderheit war zugleich religiös wie ökonomisch geprägt. Sie stellte aber niemals die Existenz in Frage: Die Juden waren ein oft ungeliebter, "lästiger", dabei aber unveränderlicher Bestandteil der göttlichen Ordnung. Erst unter dem Vorzeichen der Aufklärung und der Entwicklung eines nicht mehr ständisch gebundenen Staatsdenkens wurde die Sonderstellung der Juden in der Gesellschaft als problematisch empfunden. Sie sollten
emanzipiert werden.