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Abschaffung kirchlicher Privilegien

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Aufhebung kirchlicher Privilegien
 

Karikatur zur Säkularisation (Ausschnitt), 1804
Betitelt „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“
Bildnachweis
Zur gesamten Karikatur (mit Erläuterung)

Sowohl die katholischen als auch die evangelischen Geistlichen genossen im Ancien Regime Sonderrechte. Im Großherzogtum Berg und im Königreich Westfalen wurden diese Privilegien aufgehoben. Das betraf vor allem die Steuerfreiheit und die Entbindung vom Wehrdienst (genauer gesagt, von der „Conscription“) – und bei der katholischen Kirche auch die hohen Kirchenämter, die bislang nur dem Adel vorbehalten waren. Bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 war ein Bischof gleichzeitig weltlicher Herrscher. Geistliche und weltliche Macht lagen in einer Hand.
Nach der Säkularisation setzte eine Neuorganisation der katholischen Kirche ein. Bistumsgrenzen wurden neu festgelegt (1821), die Domkapitel neu formiert (1823) und mehrheitlich mit verdienten Priestern aus bürgerlicher Herkunft besetzt. Nach 1840 wurden kaum mehr Adelige zu Bischöfen gewählt.
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