Bestimmungen über die Reichsstände in der Verfassung für das Königreich Westphalen vom 7.12.1807 / Die Reichsstände auf dem Gemälde der Huldigung des Volkes vor König Jérôme von Westphalen (im Hintergrund vermutet), um 1808/1813 Bildnachweis 1 / Bildnachweis 2 Zur Fortsetzung des Titels 7 Vollständiges Bild (etwa 100 KB)