Die
Provinzialstände setzten sich nach dem Geburtsprinzip zusammen und tagten nicht öffentlich. Erst die Revolution von 1848 erzwang in Preußen eine konstitutionelle Monarchie, in der Wahlen vorgesehen, doch nach dem Zensus, das heißt dem Steueraufkommen, geregelt waren (zur revidierten preußischen
Verfassung vom 31. Januar 1850). Rund zwanzig Jahre später folgte mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 und der Schaffung des
Reichstages ein repräsentatives Organ, das sich in allgemeiner und gleicher Wahl konstituierte – nur die Frauen waren ausgschlossen: in den Genuss des Wahlrechts gelangten allein männliche Staatsbürger.