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Nachfolger
 
Etwa gleichzeitig mit dem Königreich Westfalen wurden auch in den anderen Rheinbundstaaten, so im Großherzogtum Berg, schriftliche Verfassungen erlassen bzw. formuliert. Auch in Preußen reagierte
 
Relief des Steindenkmals in Berlin, 1866: Darstellung der Eröffnung
des ersten Westfälischen Provinziallandtags am 29. Oktober 1826
Bildnachweis
Zur Ansprache des Vorsitzenden, des Freiherrn vom Stein, bei der Eröffnung
Zum Steindenkmal


die Regierung auf die neuen politischen Wünsche und Forderungen. Vielfach als Krönung der preußischen Reformen bezeichnet, stand das königliche Edikt von 1815 zur Bildung einer nationalen repräsentativen Vertretung am Ende eines ganzen Reformpaketes, mit dem der preußische Staat grundlegend reformiert werden sollte. Allerdings brach König Friedrich Wilhelm III. sein Versprechen: Während nach dem Wiener Kongress in einigen süddeutschen Staaten, die zum Rheinbund gehört hatten, Verfassungen in Kraft traten (vgl. die bayerische Verfassung), berief man in Preußen nur die Provinzialstände ein – ein Gremium, das zum traditionalen Instrumentarium des Ancien Regime gehört hatte.
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