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Westfälische Schule für Blinde und Sehbehinderte Münster




II. Die Frühförderung

Ein wichtiger Bereich der Schule für Blinde und Sehbehinderte Münster ist die Früherziehung blinder und sehbehinderter Kinder im Klein- und Vorschulalter. Nach der einheitlichen Meinung der Mediziner, Psychologen und Pädagogen ist die frühstmögliche pädagogische Förderung aller sehgeschädigten Kinder eine unabdingbare Voraussetzung für eine gute und normale Entwicklung. Sie sollte so früh wie möglich einsetzen.
So gelten als sehbehindert die Kinder,
  • bei denen die zentrale Sehschärfe auf dem besseren Auge nach Korrektur nur 1/3 bis 1/25 der normalen Sehschärfe beträgt;
  • deren Gesichtsfeld erheblich eingeschränkt ist, evtl. mit einer Verminderung der zentralen Sehschärfe;
  • bei denen eine fortschreitende Kurzsichtigkeit vorliegt (Gläser von mehr als -7 Dioptrien) oder bei denen ein Fortschreiten einer Augenerkrankung bei zur Zeit noch befriedigender Sehleistungen diagnostiziert wird.

Die Sehbehinderung und Blindheit beeinträchtigt den Entwicklungsverlauf eines Kindes auf sehr nachhaltige Art:

  • Das Lernen auf dem Wege der Nachahmung ist beeinträchtigt.
  • Die Entwicklung der Funktionen des Sitzens, Stehens, Gehens, Laufens sowie die der Feinmotorik ist z.T. stark verzögert.
  • Die Entwicklung zur Selbständigkeit ist wesentlich beeinträchtigt.
  • Die Umwelterfahrungen sind eingeschränkt.
  • Der Kontakt zu Dingen und Personen ist vermindert.
  • Die Vorstellungen von Dingen, Tieren und Menschen werden wesentlich schwerer erworben.



Die Folgen sind Fehlentwicklungen und Retardierungen im Bewegungs- und Erfahrungsbereich sowie soziale Unangepaßtheit und Isolierung, was insgesamt schlechtere Voraussetzungen für frühkindliche und vorschulische Lernprozesse mit sich bringt.
Die mit der Früherziehung beauftragten Pädagogen

wollen den Eltern helfen,

  • ihre eigenen Probleme zu lösen, die sich aus der Behinderung ihrer Kinder ergeben;
  • eine richtige Einstellung zu ihrem benachteiligten Kind zu finden und seine Behinderung als Gegebenheit und Aufgabe anzunehmen;
  • Möglichkeiten aufzuzeigen, wie ihr Kind Leben und Zukunft meistern kann;
  • Mut fassen, sich der schweren Aufgabe zu stellen und alle Möglichkeiten ihrer Bewältigung auszunutzen.

wollen aufklären über

  • die allgemeine Situation Sehgeschädigter;
  • die Förderungsmöglichkeiten, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Sehgeschädigte;
  • medizinische und sozialrechtliche Hilfen;
  • Erziehungsfragen, die speziell mit dem jeweiligen Entwicklungsverlauf zusammenhängen oder ihren Grund in einem abweichenden Erziehungsverhalten haben.

wollen anleiten zu

  • gymnastischen Übungen, Bewegungserziehung, Körperbildung und Orientierung;
  • Sensibilisierung der Feinmotorik;
  • Hörerziehung;
  • Selbständigkeitserziehung (Essen, An- und Auskleiden, Waschen, Hygieneerziehung);
  • Erfassen der gegenständlichen Umwelt und Erarbeitung von Vorstellungen;
  • Auswahl und zweckmäßigem Gebrauch des richtigen Spiel- und Beschäftigungsmaterials.

Weitere Aufgaben sind

  • die Verstärkung von Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit des Kindes durch Leistungserfolge;
  • die Ausweitung des Kreises der Bezugspersonen in Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft;
  • die Herstellung von Kontakten zu anderen Familien mit einem sehbehinderten oder blinden Kind,
  • die Erarbeitung und Vermittlung von sehbehinderten-pädagogischen Erziehungshinweisen;
  • die Einführung des Kindes in Kindergarten-Spielgruppen und Beratung des Kindergartenpersonals.

Alle Maßnahmen zur Früherziehung finden im häuslichen Bereich statt und sind ebenso kostenlos wie die Betreuung der im wohnortnahen Kindergarten untergebrachten Kinder.


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