Als der preußische König Friedrich Wilhelm III. 1817 die Herrschaft in den neuen Westprovinzen übernahm, wollte er aus seinem Selbstverständnis als oberster Bischof der evangelischen Kirche heraus eine gemeinsame neue Kirchenverfassung und eine gemeinsame neue
Agende für die reformierten und lutherischen Gemeinden durchsetzen. 1817 erließ er seinen Aufruf zur
Union, dem die Kirchengemeinden generell zusstimmten. Sie wehrten sich aber gegen die in ihren Augen zu katholische Agende – es ging dabei vor allem um eine neue
Taufformel und den
Amtseid, den die Pastöre gegenüber dem König abzulegen hatten. Kritik fand ebenso die staatlicherseits vorgelegte
Kirchenverfassung, weil sie das presbyterial-synodal verankerte Recht der Kirche, sich selbst zu regieren, beschnitt. Dabei betonten die evangelischen Synoden aber auch zugleich ihre
Loyalität zur preußischen Krone.
Die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835 wurde so gewissermaßen zum Kompromiss: Die Gemeinden akzeptierten die Agende mit gewissen Abstrichen, und die Krone stärkte die Kompetenzen der Presbyterien und der Synoden in der Kirchenverfassung.