Gärten waren – in Stadt und Land ! – bis dahin in der Regel auf ein Haus, ein Gebäude ausge- richtet, als ein eingefriedeter Bereich, der den Hausbewohnern zur aussschließlichen Nutzung zugedacht war. Als Nutz- oder Ziergarten war er ein Lebensraum vor allem für schöne Tage. Rings um die Städte er- streckten sich weitere Gartenanlagen, die ihren Besitzern zum Anbau von Obst und Gemüse dienten.
Die Aufwertung der Natur verhalf dem „englischen Garten“, d.h. dem Landschafts- garten zum Durchbruch: er bestand nicht mehr wie der französische Garten aus geometrischen, rational geformten Bosketten, sondern bezog seinen Reiz aus dem Wechsel von Rasenflächen und Baumgruppen, die von Spazierwegen durchzogen waren, um dem sich bewegenden Betrachter wechselnde, schöne und natürlich wirkende Ansichten und Aussichten zu bieten.
War der barocke Garten die Bühne der höfischen Gesellschaft und ihrer Feste gewesen, so entstand nun der
öffentliche Garten für alle, die sich „ordentlich zu benehmen“ wußten, als ein Bereich, der ständeübergreifend ausschließlich der Erholung und Entspannung diente, wo man sich traf und Konversation trieb. In der Stadt Münster waren dies der Schloßgarten ab 1788 und die ab 1770 angelegten „
Promenaden“ auf dem abgetragenen Wall der Außenbefestigung. Der prominenteste
Landschaftsgarten Westfalens wurde der vom Grafen Bentheim Steinfurt ab 1766 bei seiner Residenz angelegte Bagno.