Teilungskarte zu Bokel und Röckinghausen
im Kreis Wiedenbrück, 1827
Grenzkolorierte Federzeichnung
Quellennachweis
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1821 wurde das Verfahren der Markenteilungen gesetzlich neu geregelt. Das dargestellte Beispiel aus dem Regierungsbezirk Minden zeigt, dass das im Gemeinschaftsbesitz der Markgenossen befindliche Gelände, die Gemeinheiten, zunächst vermessen und die verschiedenen Berechtigungen genau ermittelt wurden. Die beteiligten Bauern und Kötter bestätigten dies durch ihre Unterschrift (obere Karte). In einem zweiten Schritt wurde entsprechend den Nutzungsberechtigungen die Mark geteilt und den Bauern als ihr Eigentum überlassen.
Die Gemeinheitsteilungsordnung von 1821 führte zu einer Beschleunigung und Ausweitung der Teilungsverfahren. Der den Bauern zufallende Anteil an den Gemeinheiten, etwa zwanzig bis vierzig Prozent der gesamten agrarischen Nutzfläche, vermehrte ihren Landbesitz beträchtlich - jedenfalls
lohnte sich nun jede Bodenverbesserung.