Die traditionellen Staaten, d.h. unterschiedlich verfaßten Territorien des Reiches, bestanden aus Personengruppen, Institutionen und Korporationen sehr unterschiedlichen Rechtes, das im Laufe vieler Jahrhunderte seit dem Mittelalter gewachsen war: die Städte und Landgemeinden, die Zünfte, Klöster und Stiftskapitel, Adel, Beamtenschaft und Militär. Jede Gruppe lebte nach anderem Recht. Die Einheit des Staates verkörperte sich ausschließlich im Fürsten als Staatsoberhaupt, deutschlandweit in der Person des Kaisers.
Gegenüber dieser Vielgliedrigkeit sollte im Königreich Westphalen fortan Rechtsgleichheit herrschen – ein einheitlicher Verband für alle als „Bürger“ gleichberechtigte Einwohner. Sonderrechte, eben „Privilegien“, wurden aufgehoben. Die Gesamtheit aller Menschen in einem Staat nannte man „Nation“ – nach französischem Vorbild. Die
Definitionen des Nationsbegriffes waren bis 1790 eher allgemein gewesen.
Über die Erfüllung hergebrachter staatlicher Aufgaben wie Rechtssicherheit und Schutz gegen äußere Bedrohung hinaus, die der 1808 in Münster geplante Triumphbogen zur Huldigung darstellt, sollte mit dem Begriff der „Nation“ in dem künstlich geschaffenen Staat eine Klammer geschaffen und die Zustimmung der Einwohner bewirkt werden, wie es König Jérôme in der
Rede zur Huldigung am 1. Januar 1808 formulierte. Die
Verfassung kodifizierte die Rechtsansprüche, Freiheiten und Mitspracherechte der „Bürger“.
Die Einheit der Nation wurde nicht nur durch staatliche Maßnahmen erreicht, wie z.B. durch gleiches Recht, durch
Vereinheitlichungen des Staatsaufbaus und durch den Abbau der Grenzen nach innen, sondern auch durch
Abgrenzung nach außen: Stärkung der Grenzen zu anderen Nationen. Besondere Bedeutung kam den Medien und staatlichen Symbolen zu, um die
Öffentlichkeit für den Staat zu gewinnen; auch
Mythen spielten eine wichtige Rolle.