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Vereinheitlichungen
 
Die Durchsetzung der größeren territorialen Einheit – zumeist des Nationalstaates gegenüber dem Partikularstaat – bildet einen der wesentlichen Modernisierungsprozesse im Übergang vom Ständestaat der Vormoderne zum Staat des 19. und 20. Jahrhunderts. Eines der wichtigsten Mittel waren dabei Vereinheitlichungsmaßnahmen, der Abbau der Grenzen nach innen.
 
Collage des Entwurfs eines Triumphbogens zur Huldigung 1808 und einer Verwaltungstabelle französischen Behörden, um 1811/12

Collage des Entwurfs eines Triumphbogens zur Huldigung des Großherzogs von Berg in Münster (Ausschnitt), 1808, und einer Tabelle für den Verwaltungsgebrauch der französischen Behörden, um 1811/12
Bildnachweis 1 / Bildnachweis 2
Zum gesamten Entwurf (etwa 100 KB)
Zur gesamten Verwaltungstabelle (etwa 100 KB)

Vereinheitlichungen betrafen alle Bereiche des Staates, der Wirtschaft und des Rechts: die Gesetze, die Währung, die Steuern und die Gewerbepolitik wie die Wehrpflicht, das Bauwesen, das Verwaltungshandeln selbst.

Gerade die beiden „Modellstaaten“ von Napoleons Gnaden, das Großherzogtum Berg und das Königreich Westphalen, belegen, wie die vielen verschiedenen überkommenen, rechtlichen und institutionellen Strukturen der einzelnen Kleinstterritorien und Städte durch einheitliche Normen ersetzt werden sollten, die nicht an gewachsenen Traditionen, sondern an Effizienz und Rationalität orientiert waren. Nach der Vorstellung der Gleichheit aller Menschen sollte der Bürger dem Staat unmittelbar gegenüber stehen – nicht mehr mittelbar über seinen Stand oder seine Berufsgruppe.
Vereinheitlichung war aber auch mit der Ausweitung staatlicher Kompetenzen auf Kosten der traditionellen Körperschaften und der Kirche verbunden. In diesem Zusammenhang spricht man von den Modernisierungsprozessen der Zentralisierung und der Verstaatlichung der Gesellschaft.
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