Sowohl die katholischen als auch die evangelischen Geistlichen genossen im Ancien Regime Sonderrechte. Im Großherzogtum Berg und im Königreich Westfalen wurden diese Privilegien aufgehoben. Das betraf vor allem die
Steuerfreiheit und die Entbindung vom
Wehrdienst (genauer gesagt, von der „Conscription“) – und bei der katholischen Kirche auch die hohen Kirchenämter, die bislang nur dem Adel vorbehalten waren. Bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 war ein Bischof gleichzeitig weltlicher Herrscher. Geistliche und weltliche Macht lagen in einer Hand.
Nach der Säkularisation setzte eine
Neuorganisation der katholischen Kirche ein. Bistumsgrenzen wurden neu festgelegt (1821), die
Domkapitel neu formiert (1823) und mehrheitlich mit verdienten Priestern aus
bürgerlicher Herkunft besetzt. Nach 1840 wurden kaum mehr Adelige zu Bischöfen gewählt.