die Regierung auf die neuen politischen Wünsche und Forderungen. Vielfach als Krönung der preußischen Reformen bezeichnet, stand das königliche
Edikt von 1815 zur Bildung einer nationalen repräsentativen Vertretung am Ende eines ganzen Reformpaketes, mit dem der preußische Staat grundlegend reformiert werden sollte. Allerdings brach König Friedrich Wilhelm III. sein Versprechen: Während nach dem Wiener Kongress in einigen süddeutschen Staaten, die zum Rheinbund gehört hatten, Verfassungen in Kraft traten (vgl. die
bayerische Verfassung), berief man in Preußen nur die
Provinzialstände ein – ein Gremium, das zum traditionalen Instrumentarium des Ancien Regime gehört hatte.