Die älteren Schützenvereine vor 1800 waren auf dem Lande meist auf Bauerschaftsebene organisiert und schossen in Abständen von ein bis zu drei Jahren einen König aus; die Obrigkeit förderte dies als Wehrertüchtigung mit Steuerfreiheit; gelegentlich wurden den Schützen auch Polizeiaufgaben übertragen. In den Städten gab es ähnliche Vereinigungen als Nachbarschafts- oder stadtübergreifende Bruderschaften.
In den französischen Modellstaaten Berg und Westphalen und auch im Kaiserreich Frankreich gingen diese Vereinigungen teils in der Nationalgarde auf, teils wurden sie wie die Zünfte verboten und ihre Vermögenswerte (etwa die Schützenketten) beschlagnahmt.
Nach 1815 entstanden sie vielerorts neu, wobei sich die Obrigkeit bemühte, diese Vereinigungen nach dem Allgemeinen Landrecht als reguläre Vereine, deren Statuten (vgl. die des Schützenvereins zu Brilon) von der Regierung genehmigt werden mußten, zu organisieren – auch, um mit den Vorständen Verantwortliche für die Schützenfeste zu gewinnen.
Für die Bürgern und Bauern bedeuteten diese Vereine die Chance zu einer obrigkeitlich genehmigten Selbstorganisation und öffentlichen Selbstdarstellung.