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Erfolgreiche Währungsreform
 
Die Durchsetzung des Gesetzes vom 30. September 1821 benötigte einige Zeit: 1823 und erneut 1826 – durch königliche Kabinettsorder – musste die Einhaltung angemahnt werden, vermutlich vor allem im linksrheinischen Gebiet. Man setzte eine letzte Einlösefrist für „die alten Landes-Scheidemünzen, einschließlich der fremden Konventions-Zweigroschenstücke“ (sächsische, hessische und andere 1/12 Taler) innerhalb von drei Monaten fest.
 
Königliches Edikt zur Durchsetzung der 1821. eingeführten neuen Scheidemünzen in den westlichen Landesteilen der preußischen Monarchie, 1826
Königliches Edikt zur Durchsetzung der 1821. eingeführten neuen Scheidemünzen in den westlichen Landesteilen der preußischen Monarchie, 1826
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