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Ausweitung staatlicher Kompetenzen
 
Schon im 18. Jahrhundert bildeten sich Tendenzen zur Stärkung des Staates heraus. Nach der Lehre des Kameralismus sollte die „Wohlfahrt“ der Landeseinwohner ganz in der Kompetenz des Staates liegen. Neben die traditionellen Aufgabenfelder der inneren und äußeren Sicherheit – so die Polizei, die Justiz, das Militär – traten somit nun auch die Wirtschaftsförderung, das Gesundheitswesen u.a.m. staatlich gefördert bzw. geregelt werden. Eine solche Ausweitung der staatlichen Aufgaben wurde auch öffentlich in der sich entfaltenden politischen Presse gefordert, etwa bei der Anprangerung von Mißständen im Fürstbistum Paderborn.

Allerdings stießen in manchen Bereichen, wie dem Schul- und dem Armenwesen, staatliche Regelungsansprüche auf ältere Kompetenzen, die beispielsweise die Kirchen, die Kommunen oder auch privatrechtlich organisierter Stiftungen inne hatten. Erst nach der Säkularisation und mit neuen Verwaltungsstrukturen im Übergang zur Moderne, die eine klare Einbindung regionaler und lokaler Amtsträger in eine strenge Hierarchie ermöglichten, konnten sich staatliche Regelungsansprüche durchsetzen – das betraf beispielsweise die Friedhöfe, die Personenstandsregister, wo man die Geistlichen als Staatsbeamte in Anspruch nahm bzw. Aufgaben der Pfarrer auf die Lokalbehörden verlagerte, sowie das Armenwesen.

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