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Unter französischer Herrschaft
 
Während die erste Säkularisationswelle 1802/03 noch viele Klöster in Westfalen unbeschadet ließ, änderte sich die Situation radikal durch den unmittelbaren Einfluss Napoleons. Bereits die beiden von ihm geschaffenen Modellstaaten, das Großherzogtum Berg und das Königreich Westphalen, die aufgrund hoher Kriegs- und Zahlungsverpflichtungen an Frankreich unter chronischer Finanznot litten, hoben weitere Klöster auf.
 
Plakat zur Versteigerung in Münster am 17.2. 1813
Bildnachweis
In Westphalen wurde das Vermögen der Klöster 1808 einer besonderen Domänenverwaltung unterstellt und die Aufnahme von Novizen verboten. Ein Jahr später verkaufte der Staat sechs Frauenklöster für 2,2 Mio. Francs an den Geheimen Finanzrat Israel Jacobson. Bis Sommer 1810 wurden weitere neun Klöster versteigert. Die Einnahmen aus klössterlichen Pfründen wurden zur Hälfte für die Bezahlung der von Napoleon ausgegebenen Dotationen verwendet. Im Dezember 1810 erfolgte die Aufhebung der übrigen Klöster und Stifte sowie der Domkapitel zu Hildesheim, Paderborn und Fulda. Der Klosterbesitz wurde – zum Teil weit unter dem Schätzwert – veräußert (etwa Kloster Gehrden, auf 600.000 Francs geschätzt, wurde für 350.000 Francs an den Präsidenten der Finanzsektion, Graf Bocholtz). Nur wenige Bettelordensklöster und Mädchenbildungsanstalten entgingen der Auflösung.
Ähnlich radikal wirkte sich die Säkularisation im Großherzogtum Berg nur in den nördlichen Bereichen aus, die 1810 dem Kaiserreich Frankreich unterstellt wurden. Waren bisher nur die kontemplativen Orden betroffen - wobei immerhin 45 Klöster überlebten -, führte die kaiserliche Verwaltung zum 1. Januar 1812 die radikale Säkularisation durch. Aller Grundbesitz der Stifte und Domkapitel wurde als „Nationalgut“ („Bien Nationale“) der Domänenverwaltung unterstellt, die im Laufe der Jahre 1812 und 1813 zahlreiche Grundstücke versteigerte, wie auf dem abgebildeten Plakat angekündigt.
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