Proteste gegen die Kinderarbeit kamen zuerst von obrigkeitlicher Seite. Kritik äußerten die Kirchen, aber auch die Lehrer, die Vertreter der Schulaufsicht, der
Staat: Nach einem bis zu zwölf Stunden dauernden Abeitstag waren die Kinder völlig übermüdet, konnten dem Unterricht nicht mehr folgen und waren infolge der Sonntagsarbeit am Besuch des Gottesdienstes gehindert. Das Militär beschwerte sich über das „schlechte Rohmaterial“, das heißt die schlechte
körperliche Konstitution, der Rekruten.
Das erste (wenn auch unzureichende)
Kinderschutzgesetz in Deutschland wurde am 6. April in Preußen erlassen. Daneben versuchte man auf kommunaler und staatlicher Ebene mit der Einrichtung von
Arbeitshäusern und Industrieschulen die „Straßen- und Bettelkinder“ von der Straße zu holen; aber auch hier galt das Ziel der Erziehung zur Arbeit.