Vor der sogenannten Franzosenzeit waren die Pfarrer für viele Aufgaben zuständig, die heute Sache des Staates sind. So führten sie die
Geburts-, Heirats- und Sterberegister ihrer Gemeinde, indem sie die betreffenden Daten in ihre Kirchenbücher eintrugen.
Im Königreich Westphalen blieb es bei dieser Regelung, indem man die Pfarrer zu staatlichen
Zivilstandsbeamten machte. Im Großherzogtum Berg dagegen wurden diese Aufgaben den Pfarrern entzogen und den Maires, den Bürgermeistern der Städte und Ortschaften, übertragen. Während die neue Regierung in Berg auf eine Trennung von Kirche und Staat hinarbeitete, setzte man in Westphalen auf eine enge
Zusammenarbeit beider Institutionen.