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Pfarrer als Staatsbeamte
 
Leander van Eß (1772-1847), ab 1812 Pfarrer der katholischen Elisabeth-Gemeinde zu Marburg
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/ Mehr zur Biographie
Vor der sogenannten Franzosenzeit waren die Pfarrer für viele Aufgaben zuständig, die heute Sache des Staates sind. So führten sie die Geburts-, Heirats- und Sterberegister ihrer Gemeinde, indem sie die betreffenden Daten in ihre Kirchenbücher eintrugen.
Im Königreich Westphalen blieb es bei dieser Regelung, indem man die Pfarrer zu staatlichen Zivilstandsbeamten machte. Im Großherzogtum Berg dagegen wurden diese Aufgaben den Pfarrern entzogen und den Maires, den Bürgermeistern der Städte und Ortschaften, übertragen. Während die neue Regierung in Berg auf eine Trennung von Kirche und Staat hinarbeitete, setzte man in Westphalen auf eine enge Zusammenarbeit beider Institutionen.
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