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Armenwesen
 
Die traditionelle "alte" Armenfürsorge lag in Händen der Kirche. Nur wer Mitglied einer Kirchengemeinde war, konnte beim Pfarrer um finanzielle Hilfe bitten, wenn er in Not geriet. Die Kirchengemeinde stellte die Gelder zu Verfügung, indem sie Kollekten ausschrieb oder auf Stiftungen zurückgriff. Die Zuwendungen standen im Ermessen des Pfarrers, der sein Augenmerk maßgeblich auf den christlichen Lebenswandel des Bittstellers zu richten verpflichtet war.
 
Sogenannte Armenbüchen zur Kollekte in vier verschiedenen Bezirken der Stadt Münster, 1761
Bildnachweis / Informationen zu den Armenbüchsen


In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stellte die wachsende Armut, die mit weitreichenden Verelendungsprozessen einherging, die bisherige Armenfürsorge – vor allem in den größeren, industrialiserten Städten – vor unlösbare Aufgaben. Doch bereits zuvor hatten die Regierungen der neu geschaffenen "Modellstaaten" nach französischem Vorbild, das Großherzogtum Berg und das Königreich Westphalen, ihre Reformen begonnen: Die bergische Regierung versuchte die Armenfürsorge den Kirchengemeinden zu entziehen und kommunale überkonfessionelle Armeninstitute einzurichten. Im Königreich Westphalen fehlte eine vergleichbare staatliche Initiative, dennoch entstanden solche Armeninstitute in einigen Kommunen – so beispielsweise in Bielefeld.
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