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Das combinierte Maler-, Glaser-, Sattler- und Wagenmacher-Amt in Münster
 
Zunftwappen des „combinierten Maler-, Glaser-, Sattler- und Wagenmacher-Amtes“ in Münster, 1726
Zunftwappen des „combinierten Maler-, Glaser-, Sattler- und Wagenmacher-Amtes“ in Münster, 1726
Quellennachweis

Ein gutes Beispiel für die jahrundertelange Tradition der Zünfte bildet das Maleramt in Münster. Diese Zunft war eine der ältesten der Stadt: Sie war schon im 15. Jahrhundert entstanden. Um die Anforderungen an eine Selbstverwaltung, etwa die für das Totengeleit nötige Personenzahl, zu erreichen, waren ihr von alters her auch die Glaser und die Sattler angeschlossen.
1791 wurden die Wagenmacher dem Amt einverleibt und ihnen damit das Zunftrecht verliehen. Die Rechtfertigung der Zunftmäßigkeit bestand vor allem darin, dass die von den Wagenmachern ausgebildeten Gesellen in anderen Städten mit Zunftordnung Arbeit fanden und wandernde Gesellen in Münster Arbeit suchten. Die neue Amtsrolle musste vom Landesherrn, dem Kurfürsten von Köln und Fürstbischof von Münster, genehmigt werden.
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