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Vom Zunftzwang zur Gewerbefreiheit
 
Die Amtsrolle des combinierten Maler-, Glaser-, Sattler- und Wagenmacher-Amtes in Münster von 1791, erste Seite der 1791 erneuerten Zunftordnung
Quellennachweis
Die städtische Zunftverfassung bezweckte, jedem der Zunft angehörigen Meister und seiner Familie das Auskommen zu sichern.
Zünfte waren Selbstverwaltungs- organe mit Zwangsmitgliedschaft. Sie besaßen das Monopol für ihr jeweiliges Gewerbe in einer Stadt, das der Stadtrat oder die Landesregierung durchsetzen musste.

Zunftprivilegien wurden über Jahrhunderte tradiert, neue Zünfte noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts neu gegründet. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die alte Zunftverfassung zunehmend unter Kritik geraten. Mit den Gedanken der Aufklärung, die die Emanzipation der Menschen aus alten Strukturen erstrebenswert erscheinen ließ und die Frage nach dem Nutzen überkommener Traditionen stellte, mit effektiveren Produktionsverfahren in Manufakturen und der beginnenden Mechanisierung war die alte Zunftverfassung in einen generellen Prozess der Aufweichung geraten. Angesichts zunehmender Bevölkerungszahlen richete sich die Kritik immer stärker gegen Zulassungsbeschränkungen, hohe Gebühren für "unnütze" Gastmähler und Amtshandlungen, gegen Mängel bei der Ausbildung und unbrauchbare Meisterstücke, die hohe Kosten verursachten und dabei unverkäuflich blieben.

Der Druck auf die Zünfte kam von Seiten der staatlichen Aufsichtsbehörden, aber auch durch das Bemühen tüchtiger Unternehmer, die in ihrem Betrieb mit arbeitsteiliger Produktion besser und kostengünstiger arbeiten wollten. Der Anfang vom Ende der Zünfte setzte allerdings erst um 1810 ein, als mit der napoleonischen Machtpolitik die in Frankreich bereits eingeführte Gewerbefreiheit auch in Westfalen durchgesetzt wurde. Beendet wurde damit nicht nur ein altes Prinzip berufsgenossenschaftlichen Zusammenschlusses, sondern auch eine alte Form der Solidargemeinschaft, des Sozialverbandes.

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